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Künstlerinnen und Künstler sind in Österreich voll versicherungspflichtig, seit 1. Jänner 2001als sog. 'Neue Selbständige', d.h. nach §2(1)4 GSVG bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA/www.sva.or.at). Das gilt auch für alle Musikschaffenden mit ausreichend hohem Einkommen.
Die Sozial- oder 'Pflicht'versicherung setzt sich zusammen aus: . Unfallversicherung, . Krankenversicherung, . Pensionsversicherung, sowie . Selbständigenvorsorge.
Die Selbständigenvorsorge existiert erst seit 1. Jänner 2008. Für selbständig Tätige, somit auch für alle sozialversicherten Musikschaffenden, ebenso für Gewerbetreibende (Tonstudios, Verlage etc.) und sog. Freie Dienstnehmer wird gemeinsam mit der Krankenversicherung ein Beitrag von 1,53% der Beitragsgrundlage zur Vorsorge für Abfertigungen eingehoben. Die Beiträge werden mit der Krankenversicherung von der SVA vorgeschrieben, sie müssen an eine Betriebliche Vorsorgekasse (BVK) weitergeleitet werden.
Ab 1. Jänner 2009 können selbständig Tätige, somit auch sozialversicherte Musikschaffende und Gewerbetreibende (Tonstudios, Verlage etc.) freiwillig Arbeitslosenversicherung bezahlen. Wer vorher angestellt war und daraus bereits Ansprüche auf Arbeitslosengeld erworben hat, behält diese Ansprüche kostenfrei weiter, solange die selbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt wird (zeitlich unbegrenzte Rahmenfrist).
Auf Grund einer Übergangsbestimmung sind jene Musikschaffenden, die bereits vor dem 1.1.2001 nach §4(3)3 ASVG und seither durchgehend voll versicherungspflichtig waren, in der Unfall- und Krankenversicherung weiterhin nach ASVG und somit bei der Gebietskrankenkasse (GKK), nur in der Pensionsversicherung nach GSVG und somit bei der SVA versichert. [im Detail] ________
Die SKE bezahlen Zuschüsse von regelmäßig 50% zu den nachgewiesenen, von den Musikschaffenden selbst getragenen Kosten in der Kranken- und Pensionsversicherung. Zuschüsse vom Künstler-Sozialversicherungsfonds (K-SVF) werden eingerechnet. Zuschüsse zur Krankenversicherung Zuschüsse zur Pensionsversicherung SV-Antragsformular
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