SKE

Entscheidung: Beiräte und Richtlinien SKE

Die Beiräte werden vom Vorstand der austro mechana in der Regel auf Vorschlag aus den SKE und dem sog. Verwaltungsrat SKE - das ist die Summe aller Beiräte - bestellt. Jede Person kann bis zu 6 Jahren Mitglied im Verwaltungsrat SKE bleiben.

Zwei Ausschüsse treffen die Entscheidungen zu den Kunst- und Kulturförderungen der SKE. Die Unterteilung dient aber nur einer groben Zuordnung der eingereichten Projekte und vor allem der einfacheren und schnelleren Abwicklung, keinesfalls einer 'Einstufung'.

Ein dritter Ausschuss entscheidet Anträge zu sozialen Belangen, sofern sie nicht entsprechend den Richtlinien vom Büro SKE zu erledigen sind. Meist geht es hier um Notfälle und außerordentliche Belastungen, bisweilen um Tantiemenvorschüsse (Darlehen).


Detaillierte Richtlinien SKE sind vom Vorstand der austro mechana zuerst 1987 beschlossen und seither immer wieder aktualisiert und ergänzt worden. Sie regeln die Zuschüsse zu sozialen Belangen und geben die grundsätzlichen Regeln zur Vergabe der Kunst- und Kulturförderungen durch die Beiräte / Ausschüsse vor.



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