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Der Vorstand der austro mechana hat die Verwaltung der Sozialen und Kulturellen Einrichtungen durch einen Grundsatzbeschluss vom 11. April 1991 geregelt, der mehrmals, zuletzt mit 4. April 2006, ergänzt wurde. Darin ist die unmittelbare Tätigkeit des Vorstands für die SKE auf folgende Punkte beschränkt: 1. Beschlussfassung über die Richtlinien SKE Die Entscheidungen in allen Detailfragen sind dem Verwaltungsrat SKE und seinen Ausschüssen übertragen. |
TERMINE Nächste Beiratstermine: . K-SVF: Zuschuss-Rückforderungen . SKE Alterszuszuschüsse ab 61: Richtlinien-Änderung . 'Alt-Tantiemen' bei SVA: Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs . Tantiemenbezug im Ruhestand: Beendigung der künstlerischen Tätigkeit |
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SKE Soziale & Kulturelle Einrichtungen |
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