SKE

Umsetzung und Verwaltung

Der Vorstand der austro mechana hat die Verwaltung der Sozialen und Kulturellen Einrichtungen durch einen Grundsatzbeschluss vom 11. April 1991 geregelt, der mehrmals, zuletzt mit 4. April 2006, ergänzt wurde. Darin ist die unmittelbare Tätigkeit des Vorstands für die SKE auf folgende Punkte beschränkt:

   1. Beschlussfassung über die Richtlinien SKE
   2. Beschlussfassung über das dem Fonds SKE jährlich zuzuführende Vermögen
   3. Erstellung des jährlichen Budgets mit Aufgliederung in
       a) Soziale Einrichtungen
       b) Kulturelle Einrichtungen
       und Festlegung wesentlicher Teile innerhalb beider Bereiche
   4. Beschlussfassung über den Jahresabschluss SKE und den Jahresbericht SKE
   5. Bestellung der Mitglieder der SKE-Gremien
   6. Genehmigung der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse
   7. Entscheidung über Anträge gemäß B.7. der Richtlinien SKE
   8. Bestätigung, allenfalls Änderung von Beschlüssen des Verwaltungsrats SKE und seiner Ausschüsse ab einer Fördersumme von mehr als € 30.000,-
   9. Bestätigung, allenfalls Änderung von Beschlüssen des Verwaltungsrats SKE und seiner Ausschüsse betreffend Förderungen zu Gunsten bereits verstorbener Bezugsberechtigter

Die Entscheidungen in allen Detailfragen sind dem Verwaltungsrat SKE und seinen Ausschüssen übertragen.

SKE Soziale & Kulturelle Einrichtungen
Ungargasse 11/9 | 1030 Wien
T (01) 71 36 936 | F (01) 717 87-659
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