SKE

Notfälle

Bei unvorhersehbaren Unfällen und Notfällen können Musikschaffende noch bis Dezember 2018 einen Antrag an die SKE stellen. Über einen einmaligen Zuschuss entscheidet der Ausschuss für soziale Einrichtungen.

Zur Vorbereitung einer solchen Entscheidung ist der allgemeinen Schilderung folgende Aufstellung anzuschließen:
  • monatliche Fixkosten (Miete, Versicherungsraten, Energie, Telefon ...)
  • Haushaltseinkommen (Einkommen aller Personen in einem Haushalt)

Notfälle / Richtlinien
SKE Soziale & Kulturelle Einrichtungen
Ungargasse 11 | 1030 Wien
T (01) 71 36 936 | F (01) 717 87-659
markus.lidauer@aume.at | silke.michel@aume.at