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Zwei Ausschüsse treffen die Entscheidungen zu den Kunst- und Kulturförderungen der SKE. Die Unterteilung in zwei Gruppen für die sogenannte U- und E-Musik dient nur einer groben Zuordnung der eingereichten Projekte und vor allem der einfacheren und schnelleren Abwicklung, keinesfalls einer 'Einstufung'. Alle Entscheidungen sind für beide Gruppen transparent, die Ausschüsse arbeiten ein- bis zweimal jährlich gemeinsam, immer aber 'zueinander offen'. Einzelne Anträge – oder Teile daraus – können von einem Ausschuss an den anderen verwiesen werden. . Ausschuss für Förderungen der Unterhaltungsmusik:
. Ausschuss für Förderungen der ernsten Musik:
Ein Ausschuss trifft die Entscheidungen zu bestimmten sozialen Zuschüssen, v.a. bei außerordentlichen Notfällen. . Ausschuss für soziale Einrichtungen:
Diese Ausschüsse bzw. alle genannten Personen bilden gemeinsam den Verwaltungsrat SKE:
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TERMINE Nächste Beiratstermine: Hinweise: . zu Tonträgerproduktionen |
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SKE Soziale & Kulturelle Einrichtungen |
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T (01) 71 36 936 | F (01) 717 87-659 markus.lidauer@aume.at | silke.michel@aume.at |
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