SKE

Soziale und kulturelle Einrichtungen der austro mechana

Wir helfen mit Informationen und Förderungen.
Wir sichern musikalische Vielfalt.

Die SKE informieren zu Fragen der Sozialversicherung, der Einkommens- und Umsatzsteuer, außerdem zu Fragen der Unterstützung und Förderung allgemein.

Die SKE bezahlen Förderungen direkt an oder zu Gunsten von zeitgenössischen Komponistinnen und Komponisten, die Urhebertantiemen über die austro mechana erhalten. Förderungen gehen daher ebenso an Orchester, Veranstalter, Kleinlabels, Promoter und Organisationen, die als Schwerpunkt aktuelles heimischhes Musikschaffen präsentieren. Die Entscheidungen zu den Kunst- und Kulturförderungen treffen eigene Beiräte in ca. fünfzehn Sitzungen pro Jahr.

. zum Ablauf von Antrag und Abrechnung.
. zum Inhalt von Anträgen: Steckbrief für Anträge

Nächste Beiratstermine:

Pop / Jazz / Elektronik / Blues / Volksmusik: 17. März (Sitzung voll!), 15. April 2010
Zeitgenössische Musik / Klangkunst: 23. März (Sitzung voll!), 27. April 2010

Achtung: Einreichschluss ist mindestens 14 Tage vor der Sitzung, denn alle Anträge werden im Büro SKE kopiert und an den jeweiligen Beirat verschickt! Anträge werden in der Reihenfolge ihres Einlangens entschieden, für späte bzw. 'knappe' Einreichungen kann daher keine Entscheidung zum nächsten Termin garantiert werden! Ton- oder Bild/Ton-Demos können allerdings bis zum Sitzungstermin nachgereicht werden..

Anträge (Briefe oder eMails) ohne Name und Adresse, ohne eMail- und Telefonkontakt des/der AntragstellerIn können nicht entschieden werden!

Förderungen sind durch das Logo SKE oder einen anderen Hinweis am Cover oder Programm, in Aussendungen und auf Webseiten kenntlich zu machen.


Die SKE legen jährlich einen genauen Bericht [Bericht SKE 2008] zur Mittelverwendung vor. Berichte zu zurückliegenden Jahren finden Sie unter Infos/Download bzw. erhalten Sie auf Anfrage kostenlos im Büro SKE.


'Alt-Tantiemen' bei SVA: Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs

Der Verwaltungsgerichtshof hat mit 21.1.2009 erkannt, dass für das Vorliegen einer Versicherungspflicht und die Berechnung der Beitragsgrundlage im jeweiligen Kalenderjahr v.a. die tatsächlich ausgeübte künstlerische (betriebliche) Tätigkeit sowie in der Folge der Zufluss der Einkünfte maßgeblich sind. Es kommt nicht darauf an, dass sich die Einkünfte auf Tätigkeiten im selben Kalenderjahr beziehen. Abzüge der 'Alttantiemen' (für vor dem 1.1.2001 entstandene Werke) gibt es nicht mehr! Nur Beginn und Ende der künstlerischen (betrieblichen) Tätigkeit sind von Bedeutung, erst nach deren Beendigung sind auch sämtliche Tantiemen nicht mehr versicherungsrelevant.

Praxis der SVA
'Alttantiemen' gibt es seit dem Stichtag 18.2.2009 nicht mehr, auch nicht für frühere Jahre! Nur wenn sowohl der betreffende Einkommensteuerbescheid als auch der Antrag zur Herausrechnung der 'Alttantiemen' noch vor dem 18.2.2009 eingereicht worden sind, gilt noch die frühere Praxis.
Die Alterszuschüsse der SKE (und die Altersquote AKM) können auf Antrag aber noch bis einschließlich 2008 aus der SVA-Beitragsgrundlage herausgerechnet werden!
Der Beitragszuschlag der SVA (für die Nicht-Meldung früherer Jahre) entfällt bis einschließlich 2008, wenn die Melde- bzw. Versicherungspflicht erst durch die Hinzurechnung der 'Alttantienen' ausgelöst wird.

K-SVF: Zuschuss-Rückforderungen
Wegen Unterschreitung der erforderlichen Mindestgrenze ist vom K-SVF dann auf Rückforderung zu verzichten, wenn zumindest mit den künstlerischen Einnahmen (vor Abzug der Betriebsausgaben) der Betrag der Untergrenze ereicht worden ist. Ein solcher Verzicht kann fünf Mal erfolgen.


Kontakt:
SKE | Ungargasse 11/9 | 1030 Wien
T (01) 71 36 936 | F (01) 717 87-659

markus.lidauer@aume.at | silke.michel@aume.at

SKE Soziale & Kulturelle Einrichtungen
Ungargasse 11/9 | 1030 Wien
T (01) 71 36 936 | F (01) 717 87-659
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