Kunst- und Kulturförderungen |
Die SKE bezahlen - so lautet der gesetzliche Auftrag - Förderungen an Tantiemen-Bezugsberechtigte der austro mechana. Alle Förderungen müssen somit jenen Komponistinnen und Komponisten direkt zu- oder indirekt zu Gute kommen, die über die austro mechana Urhebertantiemen beziehen. Fördernehmer können somit nur zeitgenössische Komponistinnen und Komponisten sein, die in der Regel ihren Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in Österreich haben.
Die SKE entscheiden zunächst alle Anträge. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss also die obige rechtliche Bedingung, die sog. Bezugsberechtigung bei der austro mechana noch nicht gegeben sein, wohl aber mit der Abrechnung und Förderauszahlung.
Folgende Förderungen gehen direkt an zeitgenössische Komponistinnen und Komponisten:
. Ton-/Bildtonträger (Sommerstudios)
. Selbstvermarktung sowie Musikproduktionen / lizenzierte Vertriebe im Internet
. Musikinstallationen
. Aus- / Weiterbildung im Ausland und Workshops
. Kompositionsaufträge und Notendruck (auch zu Film, Tanz, Installationen etc.)
Förderungen können auch indirekt den KomponistInnen nutzen. Sie werden an Vereine oder andere Institutionen bezahlt, die als Schwerpunkt (auch) heimisches aktuelles Musikschaffen präsentieren / promoten:
. Aufführungen: Jahres- und Festivalprogramme von Veranstaltern
. Kompositionsaufträge, Jahres- und Festivalprogramme von Orchestern
. Promotion und Booking im In- und Ausland durch Personen / Agenturen
. Produktion, Vertrieb und PR durch Kleinlabels / Web-Labels
. Interessenvertretungen, Lobbying- und andere Organisationen
Nicht möglich sind Anträge zu Einzelkonzerten, Reise- und Tourneekosten, außerdem für musikalische Ausrüstung, Hard- und/oder Software.
Anträge an die SKE sind vor deren Verwirklichung und Umsetzung zu stellen!
Anträge (Briefe oder eMails) ohne Name und Adresse, ohne eMail- und Telefonkontakt des/der AntragstellerIn können nicht entschieden werden!
. zum Ablauf von Antrag und Abrechnung.
. zum Inhalt von Anträgen: Steckbrief für Anträge
Über 800 Anträge zu Kunst- und Kulturprojekten erreichen jedes Jahr die SKE. Alle Förderentscheidungen treffen zwei Beiräte / Ausschüsse der sog. U- bzw. E-Musik. Diese Teilung dient aber nur einer groben Zuordnung der eingereichten Projekte. Die Entscheidungen sind für beide Gruppen transparent, die Ausschüsse arbeiten ein bis zwei Mal jährlich gemeinsam, immer aber 'zueinander offen'. Einzelne Anträge - oder Teile daraus - können von einem Ausschuss an den anderen verwiesen werden.
Kriterien zur Bewertung und Förderkategorien sind in C.2.1. und C.2.2. der Richtlinien SKE aufgelistet. In den einzelnen Jahren haben die SKE-Beiräte die hier angeführten Förderungen zu Kunst- und Kulturprojekten beschlossen.
Förderungen 2009
Förderungen 2008
Förderungen 2007
Förderungen 2006
Förderungen 2005
Förderungen 2004
Förderungen 2003
Förderungen 2002
Förderungen 2001
Förderungen 2000
Förderungen 1999
Förderungen 1998
Förderungen 1997
Die SKE legen jährlich einen genauen Bericht [Bericht SKE 2009] zur Mittelverwendung vor. Berichte zu zurückliegenden Jahren finden Sie unter Infos/Download bzw. erhalten Sie auf Anfrage kostenlos im Büro SKE.
Sommerstudios werden in Kooperation mit dem RadioKulturhaus (ORF) angeboten. Während der Sommermonate Juli und August können die SKE die Kosten von bis zu fünf Studiotagen in einem RadioKulturhaus Studio (ORF) übernehmen. Das Angebot richtet sich an professionelle Produktionen, die den Bedarf nach hervorragenden Studioaufnahmen mittlerer und größerer Ensembles rechtfertigen. Endprodukt soll eine gespurte, noch nicht gemasterte Aufnahme sein. Ein eigener Tonmeister kann mitgebracht werden.
Anträge mit allen Eckdaten (wie für Tonträger) sind an die SKE zu richten. Die Entscheidung, welche Produktionen unterstützt und finanziert werden, trifft der sog. Ausschuss für Förderungen der ernsten Musik.
Steckbrief für Anträge (pdf)
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