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B5 - Förderung von Young Potentials

B.5.1. 'Young Potentials' sind bezugsberechtigte Urheber:innen der austro mechana und AKM, die sich von ihnen für alle von ihnen wahrgenommenen Rechte und für die ganze Welt vertreten lassen, deren Wahrnehmungsvertrag mit der austro mechana / AKM oder mit einer mit ihnen in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden, mit der effektiven Wahrnehmung des Territoriums Österreich betrauten ausländischen Organisation der kollektiven Rechtewahrnehmung erstmalig in einem Jahr abgeschlossen wurde, das höchstens zwei Jahre vor dem mit der Förderung bedachten Nutzungsjahr liegt.

B.5.2. Young Potentials erhalten zusätzlich zu allfälligen anderen Förderungen eine automatische Förderung in Höhe des dreifachen ihnen für alle nicht kategorisierten Werkversionen zustehenden Betrags gemäß Abschnitt C Zweitem Hauptkapitel Punkten 4 Abs (2) und 7 Abs (1) der AKM-Abrechnungsregeln, soweit diese Werkversionen in der Standardabrechnung abgerechnet werden. Die Ausschüttung erfolgt zusammen mit der Abrechnung für die öffentliche Aufführung der Unterhaltungsmusik sowie der Abrechnung für Mechanische Musik. Diese Förderung ist für höchstens drei Jahre zu gewähren, gerechnet ab dem Beginn des gemäß B.5.1. relevanten Wahrnehmungsvertragsverhältnisses.

B.5.3. Der für die Förderung von Young Potentials zuständige Ausschuss im Sinne des Punktes B.1.6a ist der Ausschuss zur Förderung von Anschubfinanzierung bzw. Investitionsvorhaben für kommerzielle Projekte sowohl der ernsten als auch der Unterhaltungsmusik.

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