Ausschüsse bzw. Beiräte treffen alle Entscheidungen.
Drei Ausschüsse der KE treffen die Entscheidungen zu allen Kunst- und Kulturförderungen: . Ausschuss für Förderungen der Unterhaltungsmusik . Ausschuss für Förderungen der ernsten Musik . Ausschuss für Förderungen kommerzieller Musik in allen Stilfeldern
Die Unterteilung dient einer groben Zuordnung der eingereichten Projekte und vor allem der einfacheren und schnelleren Abwicklung, keinesfalls einer 'Einstufung'. Die Ausschüsse werden vom Aufsichtsrat der austro mechana bestellt. Jede Person kann bis zu 6 Jahren Mitglied im Beirat bleiben.
Der Beirat der AQUAS trifft alle Entscheidungen zu sozialen Leistungen. Er wird je zu einem Drittel vom Vorstand der AKM, dem Aufsichtsrat der austro mechana und der Mitgliederhauptversammlung der AKM bestellt.
Richtlinien regeln die Vergabe.
Detaillierte Richtlinien KE sind vom Vorstand der austro mechana zuerst 1987 beschlossen und regelmäßig aktualisiert und ergänzt worden. Mit 31. Dezember 2018 sind die Richtlinien zu den sozialen Einrichtungen aufgehoben worden, soziale Leistungen sind an die AQUAS nach den neuen Richtlinien AQUAS delegiert.
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