SKE

Steckbrief für Anträge

INFORMATION ZU ANTRÄGEN UM FÖRDERUNG  [Druckversion]

Die SKE bezahlen Förderungen zu Kunst- und Kulturprojekten von Komponistinnen und Komponisten, die über die austro mechana Urhebertantiemen beziehen. Voraussetzung für Förderungen ist daher die Mitgliedschaft der KomponistInnen bei der austro mechana.

Zwei Ausschüsse treffen die Entscheidungen zu den Kunst- und Kulturförderungen der SKE. Die Unterteilung in zwei Gruppen für die sog. U- und E-Musik dient nur einer groben Zuordnung aller eingereichten Projekte und vor allem der einfacheren und schnelleren Abwicklung, keinesfalls einer 'Einstufung'. Alle Entscheidungen sind für beide Gruppen transparent, die Ausschüsse arbeiten 'zueinander offen'. Einzelne Anträge - oder Teile daraus - können von einem Ausschuss an den anderen verwiesen werden.

Die Sitzungen zur Entscheidung finden regelmäßig alle 1 bis 3 Monate statt. Die genauen Sitzungstermine sind auf dieser Webpage immer aktuell publiziert.

Hinweise zur Antragstellung:
. Anträge (per Brief oder eMail) können jederzeit und ohne Frist gestellt werden. Sie werden in die nächstmögliche, noch nicht 'volle' Beiratssitzung gereiht und in der Reihenfolge ihres Einlangens entschieden.
. Ton- oder Bild/Ton-Demos sowie inhaltliche oder Budget-Aktualisierungen können bis zum betreffenden Sitzungstermin nachgereicht werden.
. Entscheidungen fallen regelmäßig innerhalb von 5 bis 10 Wochen ('populäre Musik') bzw. 3 bis 4 Monaten ('zeitgenössische Musik'). Sie werden am Folgetag der Sitzung (nächster Werktag) möglichst per eMail kommuniziert.
. Anträge ohne Name und Adresse (AntragstellerIn, Verein, Firma), ohne eMail- und Telefonkontakt können nicht entschieden werden!

Ihr Antrag an die SKE erfolgt formlos, soll aber folgende Informationen beinhalten:

TONTRÄGER

. Alle Titel / Werke mit Angabe der KomponistInnen und InterpretInnen

. ungefähre Spieldauer der CD

. geplante Auflage

. Vertrieb

. Budget (Kosten; andere Förderungen)

. Musiker- / Ensemble- bzw. Band-Info

. Aktivitäten und Konzerte während des letzten Jahres

. Demo / Kopie des Masterbandes (auf CD) oder

. Kopien einiger Partitur-Seiten


AUFFÜHRUNGEN (nur für Veranstalter oder Ensembles)

. Programm (Musiker/Bands bzw. Werke mit Komponisten und Interpreten)

. eventuell Musiker- / Ensemble- bzw. Band-Infos

. Budget (Kosten aufgeschlüsselt; andere Förderungen & Einnahmenschätzung)

. Aktivitäten und Konzerte während des letzten Jahres

. zu Uraufführungen: Kopien einiger Partitur-Seiten oder Hörproben (auf CD)


KOMPOSITIONSFÖRDERUNG / NOTENDRUCK

. persönliche künstlerische Biographie

. Kopien einiger Partitur-Seiten

. Budget (andere Einnahmen/Förderungen und Ausgaben)

. zu Uraufführungen: Erklärung des Auftraggebers zur Bezahlung

. Aufführungsinformationen zum Werk

. Vertriebs- / Verlagsinformationen zum Werk


Förderungen der SKE sind am Cover oder Programm, in Aussendungen und auf Webseiten kenntlich zu machen!


SKE Soziale & Kulturelle Einrichtungen
Ungargasse 11/9 | 1030 Wien
T (01) 71 36 936 | F (01) 717 87-659
markus.lidauer@aume.at | silke.michel@aume.at