SKE

Kunst- und Kulturförderungen | KE

Die SKE bezahlen - so lautet der gesetzliche Auftrag - Förderungen an Tantiemen-Bezugsberechtigte der austro mechana. Alle Förderungen müssen somit jenen Komponistinnen und Komponisten direkt zu- oder indirekt zu Gute kommen, die über die austro mechana Urhebertantiemen beziehen.

Die SKE entscheiden zunächst alle Anträge.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die sog. Bezugsberechtigung bei der austro mechana noch nicht gegeben sein, wohl aber mit der allfälligen Abrechnung und Förderauszahlung.

Direkte Förderungen an zeitgenössische Komponistinnen und Komponisten:
.
Musikproduktionen (Vertrieb physisch und/oder online) 
.
Musikinstallationen
. Aus- / Weiterbildung im Ausland und Workshops
. Kompositionsaufträge (auch zu Film, Theater, Tanz, Installationen etc.)

Indirekte Förderungen an Vereine oder andere Institutionen mit Schwerpunkt (auch) auf oben genannte Komponist:innen:
.
Aufführungen: Jahres- und Festivalprogramme von Veranstaltern (Konzerte mit Eintritt)
. Kompositionsaufträge, Jahres- und Festivalprogramme von Orchestern
. Produktion, Vertrieb und PR durch Kleinlabels / Web-Labels
. Interessenvertretungen, Lobbying- und andere Organisationen

Nicht möglich sind Anträge zu Gratiskonzerten und Einzelkonzerten, zu Reise- und Tourneekosten, zu Musikvideos, außerdem für musikalische Ausrüstung, Hard- und Software.

Anträge an die SKE sind vor deren Verwirklichung und Umsetzung zu stellen!
Anträge zu Jahresprogrammen bzw. zum Jahresbetrieb sind bis spätestens 30.06. des betreffenden Kalenderjahres zu stellen! 
Anträge (Briefe oder eMails) ohne Name und Adresse, ohne eMail- und Telefonkontakt des/der Antragsteller:in können nicht entschieden werden!

ABLAUF:
. über 800 Anträge zu Kunst- und Kulturprojekten jährlich.
. Entscheidung durch drei Beiräte / Ausschüsse der sog. U-, E- bzw. allgemein kommerziellen Musik.
Diese Teilung dient einer groben Zuordnung der eingereichten Projekte. Die Entscheidungen sind für alle Gruppen transparent, die Ausschüsse arbeiten 'zueinander offen'. Einzelne Anträge - oder Teile daraus - können von einem Ausschuss an den anderen verwiesen werden.
. Kriterien: B.2.1. und B.2.2. der Richtlinien KE

Sommerstudios werden bis 2026 zur Verfügung stehen. Danach müssen sie wegen Umbauarbeiten im RadioKulturhaus ausgesetzt und temporär geschlossen werden. 

SKE und RadioKulturhaus bieten in dieser Kooperation an: 
. zwei hochwertig ausgerüstete Studios im RKH mit Techniker und Assistent
. während der Sommermonate Juli und August
. für gespurte, noch nicht gemasterte Aufnahmen (Musikproduktionen)
. Kostenübernahme durch SKE bis zu fünf Studiotagen
. Ein/e eigene/r Tonmeister:in kann mitgebracht werden. 
. Videoaufnahmen sind nicht möglich. 
Das Angebot richtet sich an professionelle Produktionen, die den Bedarf nach hervorragenden Studioaufnahmen mittlerer und größerer Ensembles rechtfertigen. 
Antrag (vgl. Produktions-/Tonträgerförderung): an die SKE 
Termin und technische Organisation: mit dem RadioKulturhaus 

SKE Soziale & Kulturelle Einrichtungen
Ungargasse 11 | 1030 Wien
T (01) 71 36 936 | F (01) 717 87-659
markus.lidauer@aume.at | silke.michel@aume.at