|
. Schriftlicher Förderantrag, formlos (kein Formular), per Brief oder eMail . von den KomponistInnen/Bands selbst . vor Verwirklichung bzw. Durchführung . für Ton-/Bildtonträger (Sommerstudios), Online-Veröffentlichungen und Selbstvermarktung im Internet, Kompositionsaufträge (auch für Film, Tanz, Installationen etc.), Notendruck, Fortbildung im Ausland, Aufführungen (nur Veranstalter mit Festival- und Jahresprogrammen), Kleinlabels (auch Weblabels und Online-Vertriebe), Promotion und Booking sowie Organisationen/Interessenvertretungen. Auch andere Kunst- und Kulturvorhaben, die nicht unter die angegebenen Begriffe fallen, können Förderungen erhalten.
. Inhaltliche Angaben entsprechend dem Projekt und den individuellen Vorstellungen, zumindest aber laut dem Steckbrief für Anträge.
. Entscheidungen fallen regelmäßig innerhalb von 5 bis 10 Wochen ('populäre Musik') bzw. 3 bis 4 Monaten ('zeitgenössische Musik'). Sie werden am Folgetag der Sitzung (nächster Werktag) möglichst per eMail kommuniziert.
Förderungen der SKE gelten immer jenen Komponistinnen und Komponisten, die bei der austro mechana gemeldet sind! Folgende Unterlagen sind als Verwendungsnachweis vorzulegen: . fertiges Produkt (1 Exemplar der CD/DVD, Flyer/Folder/Programm, Link etc.) . mit dem Logo SKE oder einem anderen Förderhinweis! . Aufstellung über die vorgelegten Rechnungen mit Brutto- bzw. Netto-Gesamtsumme . selbst bezahlte Rechnungen zumindest in Förderhöhe (Original oder Kopie entsprechend der Zusage!) . allenfalls Dokumentation, Tätigkeitsbericht, Pressespiegel etc. . für Vereine, Firmen & Einzelunternehmer: |
TERMINE Nächste Beiratstermine: Hinweise: . zu Tonträgerproduktionen |
|
SKE Soziale & Kulturelle Einrichtungen |
Ungargasse 11/9 | 1030 Wien
T (01) 71 36 936 | F (01) 717 87-659 markus.lidauer@aume.at | silke.michel@aume.at |
||