SKE

Ihr Weg zum Antrag

. Schriftlicher Förderantrag, formlos (kein Formular), per Brief oder eMail

. von den KomponistInnen/Bands selbst
oder durch Vereine, Veranstalter, Agenturen, Labels etc. zu Gunsten heimischer UrheberInnen

. vor Verwirklichung bzw. Durchführung

. für Ton-/Bildtonträger (Sommerstudios), Online-Veröffentlichungen und Selbstvermarktung im Internet, Kompositionsaufträge (auch für Film, Tanz, Installationen etc.), Notendruck, Fortbildung im Ausland, Aufführungen (nur Veranstalter mit Festival- und Jahresprogrammen), Kleinlabels (auch Weblabels und Online-Vertriebe), Promotion und Booking sowie Organisationen/Interessenvertretungen. Auch andere Kunst- und Kulturvorhaben, die nicht unter die angegebenen Begriffe fallen, können Förderungen erhalten.

Nicht möglich sind Anträge zu Einzelkonzerten, Reise- und Tourneekosten, außerdem für musikalische Ausrüstung, Hard- und/oder Software.

. Inhaltliche Angaben entsprechend dem Projekt und den individuellen Vorstellungen, zumindest aber laut dem Steckbrief für Anträge.

Anträge können jederzeit und ohne Frist gestellt werden. Sie werden in die nächstmögliche, noch nicht 'volle' Beiratssitzung gereiht und in der Reihenfolge ihres Einlangens entschieden. Ton- oder Bild/Ton-Demos sowie inhaltliche oder Budget-Aktualisierungen können bis zum betreffenden Sitzungstermin nachgereicht werden.
Anträge (Briefe oder eMails) ohne Name und Adresse (AntragstellerIn, Verein, Firma), ohne eMail- und Telefonkontakt können nicht entschieden werden!

. Entscheidungen fallen regelmäßig innerhalb von 5 bis 10 Wochen ('populäre Musik') bzw. 3 bis 4 Monaten ('zeitgenössische Musik'). Sie werden am Folgetag der Sitzung (nächster Werktag) möglichst per eMail kommuniziert.


Ihr Weg zur Abrechnung

Förderungen der SKE gelten immer jenen Komponistinnen und Komponisten, die bei der austro mechana gemeldet sind! Folgende Unterlagen sind als Verwendungsnachweis vorzulegen:

. fertiges Produkt (1 Exemplar der CD/DVD, Flyer/Folder/Programm, Link etc.)

. mit dem Logo SKE oder einem anderen Förderhinweis!

. Aufstellung über die vorgelegten Rechnungen mit Brutto- bzw. Netto-Gesamtsumme

. selbst bezahlte Rechnungen zumindest in Förderhöhe (Original oder Kopie entsprechend der Zusage!)
Verrechnet der/die Fördernehmer/in Umsatzsteuer, gilt nur die Nettosumme einer Rechnung (ohne Umsatzsteuer), sonst gilt die volle Bruttosumme (siehe unten).

. allenfalls Dokumentation, Tätigkeitsbericht, Pressespiegel etc.

. für Vereine, Firmen & Einzelunternehmer:
Kontoverbindung, UID-Nr. (Ust.), ZVR-Nr. (Zentrales Vereinsregister)

Förderungen der SKE können - entsprechend Ihren Angaben - auch zuzüglich Umsatzsteuer bezahlt werden. Sie stellen Einkommen dar, sind aber von der Einkommensteuer befreit.

SKE Soziale & Kulturelle Einrichtungen
Ungargasse 11/9 | 1030 Wien
T (01) 71 36 936 | F (01) 717 87-659
markus.lidauer@aume.at | silke.michel@aume.at