Kunst- und Kulturförderungen | KE
Die SKE bezahlen - so lautet der gesetzliche Auftrag - Förderungen an Tantiemen-Bezugsberechtigte der austro mechana. Alle Förderungen müssen somit jenen Komponistinnen und Komponisten direkt zu- oder indirekt zu Gute kommen, die über die austro mechana Urhebertantiemen beziehen.
Die SKE entscheiden zunächst alle Anträge.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die sog. Bezugsberechtigung bei der austro mechana noch nicht gegeben sein, wohl aber mit der allfälligen Abrechnung und Förderauszahlung.
Direkte Förderungen an zeitgenössische Komponistinnen und Komponisten:
. Musikproduktionen (Vertrieb physisch und/oder online)
. Musikinstallationen
. Aus- / Weiterbildung im Ausland und Workshops
. Kompositionsaufträge (auch zu Film, Theater, Tanz, Installationen etc.)
Indirekte Förderungen an Vereine oder andere Institutionen mit Schwerpunkt (auch) auf oben genannte Komponist:innen:
. Aufführungen: Jahres- und Festivalprogramme von Veranstaltern (Konzerte mit Eintritt)
. Kompositionsaufträge, Jahres- und Festivalprogramme von Orchestern
. Produktion, Vertrieb und PR durch Kleinlabels / Web-Labels
. Interessenvertretungen, Lobbying- und andere Organisationen
Nicht möglich sind Anträge zu Gratiskonzerten und Einzelkonzerten, zu Reise- und Tourneekosten, zu Musikvideos, außerdem für musikalische Ausrüstung, Hard- und Software.
Förderbedingungen
Anträge an die SKE sind rechtzeitig (2 bis 4 Monate) vor Publikation und Umsetzung zu stellen!
Anträge zu Jahresprogrammen bzw. zum Jahresbetrieb sind bis spätestens 30.06. des betreffenden Kalenderjahres zu stellen!
Anträge ohne Name und Adresse, ohne eMail- und Telefonkontakt des/der Antragsteller:in können nicht entschieden werden!
ABLAUF:
. über 1000 Anträge zu Kunst- und Kulturprojekten jährlich.
. Entscheidung durch drei Beiräte / Ausschüsse der sog. U-, E- bzw. allgemein kommerziellen Musik.
Diese Teilung dient einer groben Zuordnung der eingereichten Projekte. Die Entscheidungen sind für alle Gruppen transparent, die Ausschüsse arbeiten 'zueinander offen'. Einzelne Anträge - oder Teile daraus - können von einem Ausschuss an den anderen verwiesen werden.
. Kriterien: B.2.1. und B.2.2. der Richtlinien KE
Sommerstudios werden bis 2026 zur Verfügung stehen. Danach müssen sie wegen Umbauarbeiten im RadioKulturhaus ausgesetzt und temporär geschlossen werden.
SKE und RadioKulturhaus bieten in dieser Kooperation an:
. zwei hochwertig ausgerüstete Studios im RKH mit Techniker und Assistent
. während der Sommermonate Juli und August
. für gespurte, noch nicht gemasterte Aufnahmen (Musikproduktionen)
. Kostenübernahme durch SKE bis zu fünf Studiotagen
. Ein/e eigene/r Tonmeister:in kann mitgebracht werden.
. Videoaufnahmen sind nicht möglich.
Das Angebot richtet sich an professionelle Produktionen, die den Bedarf nach hervorragenden Studioaufnahmen mittlerer und größerer Ensembles rechtfertigen.
Antrag (vgl. Produktions-/Tonträgerförderung): an die SKE
Termin und technische Organisation: mit dem RadioKulturhaus
Pop / Jazz / Elektronik / Blues / Volksmusik
. 26.02.2026 (keine Anträge mehr möglich)
. März/April 2026
Zeitgenössische Musik / Klangkunst
. 20.05.2026
Kommerzielle Musik aller Stile
Alle Anträge werden in der Reihenfolge ihres Einlangens entschieden.
Nur Ton- oder Bild/Ton-Files können - falls notwendig - bis spätestens 14 Tage vor dem jeweiligen Sitzungstermin nachgereicht werden.
. Steckbrief SKE | Kurzinfo (pdf)
. Leitfaden Kleinlabelförderung
-> Labelkalkulation / -abrechnung
NACHLESE:
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Förderungen 2023
Förderungen 2022
Förderungen 2021
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Förderungen 1998
Förderungen 1997

