Kulturelle Einrichtungen der austro mechana |
Wir helfen mit Informationen und Förderungen. Wir sichern musikalische Vielfalt.
Die SKE sind eine Fördereinrichtung für Komponistinnen und Komponisten. Die SKE leisten . Kunst- & Kulturförderungen . direkt an oder zu Gunsten von zeitgenössischen Komponistinnen und Komponisten, die . Urhebertantiemen über die austro mechana erhalten.
. Kulturförderungen auch an Orchester, Veranstalter, Kleinlabels und Organisationen mit . Schwerpunkt auf oben genannte KomponistInnen.
. Entscheidung durch Expert:innen / Beiräte . etwa siebzehn Mal pro Jahr.
Antrag Beiratstermine: Infobox rechts Abrechnung Die SKE informieren . zu Unterstützung und Förderung allgemein . zu Sozialversicherung . zu Einkommens- und Umsatzsteuer Die SKE finanzieren . Soziale Leistungen Diese sind seit 01.01.2019 an die AQUAS GmbH delegiert, werden operativ innerhalb der SKE betreut.
INFOS
Abrechnungen mit den SKE sind heuer bis 13.12.'24 möglich. Das Büro ist von 19.12.'24 bis 06.01.'25 geschlossen.
Anträge zu Jahresprogrammen bzw. zum Jahresbetrieb sind bis spätestens 30.06. des betreffenden Kalenderjahres zu stellen!
Soziale Leistungen der AQUAS: austro mechana und AKM haben ihre sozialen Leistungen in einer Hand organisiert. Das Angebot sozialer Hilfen ist seit 2019 ausgebaut, die Alterssicherung auch für die Zukunft gesichert. Nach den Beschlüssen der AKM und der austro mechana Mitgliederhauptversammlungen vom 13. bzw. 18. Juni 2018 waren alle sozialen Leistungen in einer Hand zusammen zu fassen. Dazu wurde die 'AQUAS - Altersquoten und andere soziale Leistungen GmbH' gegründet. Sie ist jeweils zur Hälfte im Eigentum von AKM und austro mechana, beide Gesellschaften zahlen in die neue AQUAS ein.
Woher stammt das Geld der SKE und der AQUAS? Die Mittel der SKE stammen ausschließlich aus der Speichermedienvergütung, einer Urheberrechtsvergütung für privates Kopieren, 1981 als 'Leerkassettenvergütung' in Österreich eingeführt. Damit hat der Gesetzgeber das private Kopieren legalisiert. Alle unbespielten Medien unterliegen dieser Vergütung (externe und integrierte Speicher für/in PCs und Notebooks, Smartphones und -watches, Audio-Videorecorder etc., CDs, DVDs, USB-Sticks, Kassetten etc.). Die austro mechana ist beauftragt, diese Vergütung für unbespielte Speichermedien einzuheben und weiter zu verteilen. Die Einnahmen gehen an Komponist:innen, InterpretInnen und Musikproduzent:innen, ebenso an Film- & Videokünstler:innen, LiteratInnen und bildende Künstler:innen. 50% werden direkt an alle diese Künstler:innen verteilt, 50% gehen an die jeweiligen SKE für Förderungen und Zuschüsse.
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